Theoriestunden

Die Basis der Fahrerlaubnis ist der Theorieunterricht

Der Theorieunterricht ist der Grundstein des Führerscheins. Um diesen zu erlangen müssen Sie zunächst die vorgeschriebenen Theoriestunden besuchen. Diese finden bei uns in der Fahrschule statt. Hier lernen Sie die Grundlagen, die Sie später in der Praxis anwenden müssen. Nach einer gewissen Anzahl von Theoriestunden, können Sie bereits mit den ersten Fahrstunden beginnen. Eine Theoriestunde (Doppelstunde) dauert 90 Minuten. Nachdem Sie alle Theoriestunden absolviert haben, sind Sie berechtigt für die Theorie-Prüfung. Im Theorieunterricht werden immer wieder Übungsbögen und Prüfungsbögen ausgefüllt. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters erfolgen. Wie viele Theoriestunden in den verschiedenen Klassen vorgeschrieben sind, finden Sie in der folgenden Übersicht.
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Der Theorieunterricht für den Führerschein Klasse B

  • Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundunterricht und 2 Doppelstunden (bei Erweiterung 6 Doppelstunden) Zusatzunterricht vorgeschrieben.
  • Nach dem Theorieunterricht kann die Prüfung abgelegt werden, diese muss bestanden sein bevor die Praktische-Prüfung erfolgen kann. Die Theorie-Prüfung besteht aus einem Testbogen mit 30 Fragen. Bestanden hat, wer maximal 10 Fehlerpunkte hat, außer Sie haben zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Punkten falsch beantwortet, dann gilt die Prüfung als nicht bestanden.
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Der Theorieunterricht für den Führerschein Klasse BE

  • Entfällt
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Der Theorieunterricht für die Führerschein Klassen A, A1 und A2

    Klasse A

    Die Anzahl der Theoriestunden ist abhängig davon, ob Sie bereits einen Führerschein Klasse B besitzen oder diesen gleichzeitig mit dem Führerschein Klasse A erwerben möchten. Hier finden Sie die 3 Varianten:

  • Sie besitzen Klasse B und möchten diesen auf Klasse A erweitern? Dann müssen Sie insgesamt 10 Doppelstunden Theorie zu 90 Minuten besuchen (6 Doppelstunden allgemeiner Grundunterricht - 4 Doppelstunden Zusatzunterricht Motorrad-Theorie).
  • Sie möchten gleichzeitig die Führerscheine Klasse B und A machen? Dann müssen Sie insgesamt 18 Doppelstunden Theorie zu 90 Minuten besuchen. - 12 Doppelstunden allgemeiner Grundunterricht - 2 Doppelstunden Zusatzunterricht Pkw- u. Anhänger-Theorie und - 4 Doppelstunden Zusatzunterricht Motorrad-Theorie.
  • Sie möchten ausschließliche den Führerschein Klasse A erwerben? Dann müssen Sie insgesamt 16 Doppelstunden Theorie zu 90 Minuten besuchen. - 12 Doppelstunden allgemeiner Grundunterricht - 4 Doppelstunden Zusatzunterricht Motorrad-Theorie.

  • Klasse A2

  • Für die Theorie sind 16 Doppelstunden Grundstoff vorgeschrieben und bei Erweiterung sind 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht ausreichend.

  • Klasse A1

  • Für die Theorie sind 16 Doppelstunden vorgeschrieben. 12 Grundstoff und 4 klassenspezifischer Unterricht.

  • Bei allen drei Klassen gilt für die Theorie-Prüfung: 30 Fragen: 20x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff. Bei Erweiterung 20 Fragen: 10x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff. Es sind bei Ersterwerb maximal 10 Fehlerpunkte zulässig, bei Erweiterung 6 Fehlerpunkte.
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Der Theorieunterricht für den Führerschein Klasse AM

  • Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundunterricht vorgeschrieben.
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Der Theorieunterricht für Mofa Prüfbescheinigung

  • Für die Theorie sind 6 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben.
  • Die Theorie-Prüfung darf frühestens 6 Wochen vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.
  • Bei der Prüfung gibt es 20 Fragen und es sind maximal 7 Fehlerpunkte zulässig.
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Der Theorieunterricht für den Führerschein Klasse L

  • Der Theorieunterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundunterricht sowie 2 Doppelstunden spezifischem Unterricht. In dem Sonderunterricht erhalten Sie spezielle Details über Zugmaschinen der Klasse L.
  • Die Theorie-Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag absolviert werden.
  • Bei der Prüfung gibt es 30 Fragen und es sind maximal 10 Fehlerpunkte zulässig, außer Sie haben zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Punkten falsch beantwortet, dann gilt die Prüfung als nicht bestanden.