Alle Führerscheinklassen

Die Führerschein-Klassen die wir ausbilden

Zu den folgenden Führerschein-Klassen können Sie bei uns die Fahrerlaubnis erwerben. Zudem haben wir kurz für Sie die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Führerschein-Klassen zusammengefasst und natürlich die Voraussetzungen für den Erwerb der jeweiligen Führerschein-Klasse. Alle Anmeldungen können erst ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters angenommen werden. Die Bearbeitung durch das StVA erfolgt ebenfalls erst um die gleiche Zeit. Für umfassende Informationen oder Rückfragen können Sie uns auch jederzeit gerne kontaktieren.
 

PKW Führerschein

Klasse B
Der PKW Führerschein Klasse B berechtigt Sie dazu alle Kraftfahrzeuge bis 3,5t zu führen. Voraussetzung für den Erwerb Sie müssen 17 (bei begleitetem Fahren) oder 18 Jahre alt sein. Der Führerschein Klasse B berechtigt Sie ebenfalls Fahrzeuge der Klasse AM, L und Mofa zu führen.

Klasse BE
Berichtigt zum führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg aber maximal 3500 kg
Klasse B96
Berichtigt zum führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination bis maximal 4250 kg.
 

Motorrad Führerschein

Klasse A1 (klein)
Das Mindestalter für den Motorrad Führerschein beträgt 16 Jahre. Dieser Führerschein berechtigt Sie zum führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm. Der Führerschein Klasse A1 berechtigt Sie ebenfalls zum führen von Fahrzeugen der Klasse AM.
Klasse A2 (Einsteiger)
Das Mindestalter für den Motorrad Führerschein beträgt 18 Jahre. Mit diesem Führerschein dürfen Sie Motorräder (auch mit Beiwagen) bis 35kW ( 48PS ) fahren. Bei einem 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Der Führerschein Klasse A2 berechtigt Sie ebenfalls Fahrzeuge der Klasse A1 und AM zu führen.
Klasse A (groß)
Das Mindestalter für den Motorrad Führerschein beträgt 24 Jahre. Wenn Sie bereits 2 Jahr den Führerschein Klasse A2 besitzen, fällt das Mindestalter weg und es ist zum Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich. Der Führerschein Klasse A berechtigt Sie ebenfalls Fahrzeuge der Klassen AM, A1 und A2 zu führen.
Klasse B196 (NEU seit 2020) "A1"
Alle Führerscheinbesitzer, die älter als 25 sind und seit mindestens 5 Jahre den Autoführerschein (Klasse B) besitzen, können jetzt ohne Prüfung, durch einen Kurs, den Besitz der Klasse A1 (125ccm) erlangen.
 

Mofa, Roller & Traktor Führerschein

Mofa
Das Mindestalter für den Mofa Führerschein beträgt 15 Jahre. Die Höchstgeschwindigkeit des geführten Fahrzeugs darf die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten
Klasse AM (Roller)
Das Mindestalter für den Motorrroller Führerschein beträgt 16 Jahre. Mit diesem Führerschein sind Sie berechtigt Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm zu führen.
Klasse L (Traktor)
Das Mindestalter für den Traktor Führerschein beträgt 16 Jahre. Dieser Führerschein berechtigt Sie Zugmaschinen, die für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten, zu führen.